Werbeanlagen im Außenbereich nicht zulässig
Kategorie: Steuern und Recht | 1. Oktober 2024
Fahrzeuganhänger mit aufgebrachter Werbung und politische Protestplakate sind als Werbeanlagen auf Grundstücken im Außenbereich grundsätzlich unzulässig und müssen daher entfernt werden. Dies entschied das VG Mainz (Az. 3 K 738/23.MZ).
Quelle: www.datev.de