Wettbewerber erhalten vorerst Zugang zu Kabelkanälen der Telekom
Kategorie: Steuern und Recht | 4. März 2024
Die Deutsche Telekom GmbH ist vorläufig verpflichtet, ihren Wettbewerbern Zugang zu ihren gesamten Kabelkanalanlagen, Masten und Trägersystemen zu eröffnen. So entschied das VG Köln (Az. 21 L 2013/22).
Quelle: www.datev.de