Wettbewerbszentrale lässt Werbung für sog. Jet-Händetrockner als irreführend untersagen
Kategorie: Recht | 1. April 2020
Das LG Köln hat dem Unternehmen Dyson auf Antrag der Wettbewerbszentrale u. a. untersagt, für Lufthandtrocknungsgeräte weiterhin mit dem Hinweis „Nur Dyson ist hygienisch, ökonomisch und ökologisch. Für Papier gilt das nicht.“ zu werben (Az. 84 O 204/19).
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Quelle: www.datev.de