Widerrufsrecht gilt auch für Onlineapotheken

Kategorie: Recht | 28. Juli 2017

Der vzbv weist auf ein von ihm erstrittenes Urteil des OLG Naumburg hin, wonach Internetapotheken das Widerrufsrecht von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Medikamentenbestellungen nicht generell per AGB-Klausel ausschließen dürfen. Auch das Verhalten beim Testkauf einer großen Menge von Schmerzmitteln sei unzureichend gewesen (Az. 9 U 19/17).

Weitere Informationen: Widerrufsrecht gilt auch für Onlineapotheken

Quelle: www.datev.de

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