Wiederbelegungssperre zur Durchsetzung der Einzelzimmerquote in zwei Pflegeheimen rechtswidrig

Kategorie: Recht | 2. April 2019

Die Betreiber zweier Altenpflegeheime in Köln und im Kreis Gütersloh haben sich erfolgreich vor dem OVG Nordrhein-Westfalen gegen die Vollziehung sog. Wiederbelegungssperren zur Wehr gesetzt, welche die Stadt bzw. der Kreis zur Durchsetzung einer Einzelzimmerquote von 80 % angeordnet hatten (Az. 12 B 43/19, 12 B 1435/18).

Weitere Informationen: Wiederbelegungssperre zur Durchsetzung der Einzelzimmerquote in zwei Pflegeheimen rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Vorabentscheidungsersuchen zum Bestehen eines unionsrechtlichen . . . ...

Zu der Frage, ob ausländische Steuern nicht nach § 26 . . . ... [weiterlesen]

BFH: Korrespondierende Bilanzierung und Wertberichtigung von . . . ...

Der Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, steht der . . . ... [weiterlesen]

Archiv