Wiederkehrende Ausbaubeiträge: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einbeziehung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße in das kommunale Anbaustraßennetz

Kategorie: Recht | 4. September 2017

Die von der Stadt Zell (Mosel) erlassene Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen, die auch die Ortsdurchfahrt von zwei Bundesstraßen in das Abrechnungsgebiet einbezieht, ist wirksam. Insbesondere besitzt der Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung des Kommunalabgabengesetzes, welche die Einbeziehung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße in das kommunale Anbaustraßennetz durch eine gemeindliche Satzung ermöglicht. So das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10578/17).

Weitere Informationen: Wiederkehrende Ausbaubeiträge: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einbeziehung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße in das kommunale Anbaustraßennetz

Quelle: www.datev.de

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