Wiederkehrende Ausbaubeiträge: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einbeziehung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße in das kommunale Anbaustraßennetz

Kategorie: Recht | 4. September 2017

Die von der Stadt Zell (Mosel) erlassene Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen, die auch die Ortsdurchfahrt von zwei Bundesstraßen in das Abrechnungsgebiet einbezieht, ist wirksam. Insbesondere besitzt der Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung des Kommunalabgabengesetzes, welche die Einbeziehung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße in das kommunale Anbaustraßennetz durch eine gemeindliche Satzung ermöglicht. So das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10578/17).

Weitere Informationen: Wiederkehrende Ausbaubeiträge: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einbeziehung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße in das kommunale Anbaustraßennetz

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in Neuwagenkaufverträgen . . . ...

Nach dem BGH-Beschluss VIII ZR 143/24 vom 25.02.2025 zu den . . . ... [weiterlesen]

Jahresbericht 2024 der WPK . . .

Die WPK hat ihren Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Weitere . . . ... [weiterlesen]

Archiv