Wiederkehrende Ausbaubeiträge: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einbeziehung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße in das kommunale Anbaustraßennetz

Kategorie: Recht | 4. September 2017

Die von der Stadt Zell (Mosel) erlassene Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen, die auch die Ortsdurchfahrt von zwei Bundesstraßen in das Abrechnungsgebiet einbezieht, ist wirksam. Insbesondere besitzt der Landesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung des Kommunalabgabengesetzes, welche die Einbeziehung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße in das kommunale Anbaustraßennetz durch eine gemeindliche Satzung ermöglicht. So das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 10578/17).

Weitere Informationen: Wiederkehrende Ausbaubeiträge: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Einbeziehung der Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße in das kommunale Anbaustraßennetz

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Steuerbefreiung von Musikunterricht: Baden-Württemberg will Klarheit . . . ...

Das Jahressteuergesetz 2024 sorgt für Unsicherheiten beim Musikunterricht, der bisher . . . ... [weiterlesen]

25 % mehr Anerkennungen ausländischer Berufsabschlüsse . . . ...

Die Zahl der im Ausland erworbenen und in Deutschland anerkannten . . . ... [weiterlesen]

Archiv