Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer rechtlich nicht zu beanstanden

Kategorie: Steuern und Recht | 9. April 2025

Das VG Wiesbaden hat der Klage der Landeshauptstadt Wiesbaden gegen eine kommunalaufsichtliche Beanstandung durch das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz stattgegeben. Die Stadt darf nun eine Wasserverbrauchsteuer einführen (Az. 7 K 941/24.WI).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Mehrheit der Mittelständler erwartet Pause bei . . . ...

Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland erwarten mehrheitlich keine weiter steigenden . . . ... [weiterlesen]

Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer . . . ...

Das VG Koblenz hat die Klage eines Mitglieds der Industrie- . . . ... [weiterlesen]

Archiv