Windenergieanlagen in Hahn am See und Elbingen dürfen gebaut werden

Kategorie: Recht | 19. März 2018

Laut OVG Rheinland-Pfalz dürfen drei geplante Windenergieanlagen im Gebiet der Gemeinden Hahn am See und Elbingen errichtet werden, da kein Verfahrensfehler vorliege und insbesondere die Umweltverträglichkeitsprüfung mit ordnungsgemäßer Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden sei (Az. 1 B 11809/17.OVG).

Weitere Informationen: Windenergieanlagen in Hahn am See und Elbingen dürfen gebaut werden

Quelle: www.datev.de

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