Windräder des Windparks Goldboden-Winterbach dürfen weiterlaufen

Kategorie: Recht | 26. Januar 2018

Die drei Windkraftanlagen des zumindest teilweise bereits in Betrieb genommenen Windparks Goldboden in der Gemeinde Winterbach dürfen sich weiter drehen, da eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich gewesen sei und die Anlagen auch keine unzumutbaren Geräusche verursachten. So entschied der VGH Mannheim (Az. 10 S 1681/17).

Weitere Informationen: Windräder des Windparks Goldboden-Winterbach dürfen weiterlaufen

Quelle: www.datev.de

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