Wirecard-Skandal: Keine Haftung der BAFin gegenüber Anlegern
Kategorie: Steuern und Recht | 10. Februar 2023
Das OLG Frankfurt hat die landgerichtliche Klageabweisung bestätigt, wonach ein Anleger die BAFin nicht wegen Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz für erlittene Kursverluste in Anspruch nehmen kann (Az. 1 U 173/22).
Quelle: www.datev.de