Wirecard-Skandal: Keine Haftung der BAFin gegenüber Anlegern

Kategorie: Steuern und Recht | 10. Februar 2023

Das OLG Frankfurt hat die landgerichtliche Klageabweisung bestätigt, wonach ein Anleger die BAFin nicht wegen Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz für erlittene Kursverluste in Anspruch nehmen kann (Az. 1 U 173/22).

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Quelle: www.datev.de

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