Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Kategorie: Recht | 13. Dezember 2018

Lt. BGH entfaltet eine Patientenverfügung nur dann unmittelbare Bindungswirkung, wenn sich feststellen lässt, in welcher Behandlungssituation welche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden bzw. unterbleiben sollen. Die Anforderungen an die Bestimmtheit einer Patientenverfügung dürfen dabei jedoch nicht überspannt werden (Az. XII ZB 107/18).

Weitere Informationen: Wirksame Patientenverfügung zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen . . .

Das OLG Köln hatte über vier Verfahren zu entscheiden, in . . . ... [weiterlesen]

Schwerbehindertenrechtliche Bewertung des Post-COVID-Syndroms . . .

Das SG Speyer hat einer Klage unter Hinweis auf ein . . . ... [weiterlesen]

Archiv