Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Maler- und Lackiererhandwerks

Kategorie: Recht | 25. Januar 2018

Das LAG Berlin-Brandenburg hat einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung für das Maler- und Lackiererhandwerk vom 23.11.2005 in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 04.12.2008 und 30.06.2011 zurückgewiesen (Az. 15 BVL 5011/16).

Weitere Informationen: Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Maler- und Lackiererhandwerks

Quelle: www.datev.de

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