Wirksamkeit einer Eigenbedarfskündigung – Vater des Lebensgefährten ist nicht „Familie“

Kategorie: Steuern und Recht | 7. Januar 2025

Das LG Flensburg entschied, dass eine Eigenbedarfskündigung unwirksam ist, wenn die Vermieterin den Wohnraum für den Vater ihres Lebensgefährten, mit dem sie nicht verheiratet ist, benötigt, da er nicht als „Familienangehöriger“ im Sinne des Mietrechts angesehen werden kann (Az. 1 S 16/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Sommerbelebung in der Gastronomie bleibt aus . . .

Der DATEV Mittelstandsindex August 2025 zeigt, dass sich der wirtschaftliche . . . ... [weiterlesen]

Sommerbelebung in der Gastronomie bleibt aus  . . .

Wirtschaftlicher Abwärtstrend setzt sich fort; Umsätze im deutschen Mittelstand sind . . . ... [weiterlesen]

Archiv