Wirksamkeit von Regelungen zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen einer Rentenversicherung

Kategorie: Steuern und Recht | 18. September 2024

Der BGH hat entschieden, dass die von einem Versicherer in dem von ihm angebotenen Tarif einer Rentenversicherung praktizierte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen zulässig ist und vom Versicherer in seinen Versicherungsbedingungen verwendete Klauseln zur Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (sog. Zillmerung) sowie zum Stornoabzug wirksam sind (Az. IV ZR 436/22).

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Quelle: www.datev.de

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