Wirkung der Grundsteuer C

Kategorie: Steuern | 2. Januar 2020

Mit der sog. Grundsteuer C erhalten die Gemeinden ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit, baureife Grundstücke zu bestimmen und dafür einen gesonderten Hebesatz bei der Grundsteuer festzusetzen (19/15636).

Weitere Informationen: Wirkung der Grundsteuer C

Quelle: www.datev.de

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