WISAG darf Bodenabfertigungsdienste ab dem 1. Februar 2018 am Flughafen Frankfurt Main erbringen

Kategorie: Recht | 26. Oktober 2017

Der VGH Hessen hat auf Antrag der Fa. WISAG im Wege eines Eilverfahrens entschieden, dass die WISAG ab dem 1. Februar 2018 die Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Frankfurt Main erbringen darf (Az. 9 B 1789/17.T).

Weitere Informationen: WISAG darf Bodenabfertigungsdienste ab dem 1. Februar 2018 am Flughafen Frankfurt Main erbringen

Quelle: www.datev.de

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