Wo „Glühwein“ draufsteht, muss auch Glühwein drin sein!
Kategorie: Steuern und Recht | 21. November 2022
Ein Brauhaus darf keinen mit Bockbierwürze versetzten Wein als „Glühwein“ anbieten. So entschied das LG München I und gab damit der Klage einer Weinkellerei statt (Az. 17 HKO 8213/18).
Quelle: www.datev.de