Wodka auf Klassenfahrt kann teuer werden

Kategorie: Steuern und Recht | 9. Januar 2024

Wird ein Schüler von einer Klassenfahrt ausgeschlossen, weil er dort unzulässigerweise Alkohol erworben hat, können Erziehungsberechtigte zu den Mehrkosten der verfrühten Rückreise heranzogen werden. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 3 K 191/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Kein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten . . . ...

Das AG München wies die Klage der betroffenen Anwohnerin gegen . . . ... [weiterlesen]

Bürokratie belastet junge Unternehmen in Deutschland . . .

Das IAB/ZEW-Gründungspanel 2025 zeigt deutlich, dass junge Unternehmen in Deutschland . . . ... [weiterlesen]

Archiv