Wodka auf Klassenfahrt kann teuer werden

Kategorie: Steuern und Recht | 9. Januar 2024

Wird ein Schüler von einer Klassenfahrt ausgeschlossen, weil er dort unzulässigerweise Alkohol erworben hat, können Erziehungsberechtigte zu den Mehrkosten der verfrühten Rückreise heranzogen werden. Das hat das VG Berlin entschieden (Az. VG 3 K 191/23).

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Quelle: www.datev.de

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