Wohnungseigentum: Aufstellung eines Trampolins im Ziergarten möglich

Kategorie: Recht | 29. Dezember 2017

Das AG München entschied, dass die Vereinbarung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, wonach die den einzelnen Wohnungseigentümern zugewiesenen Gartenanteile nur als Ziergarten genutzt werden dürfen, nicht die Aufstellung eines Trampolins verbietet (Az. 485 C 12677/17).

Weitere Informationen: Wohnungseigentum: Aufstellung eines Trampolins im Ziergarten möglich

Quelle: www.datev.de

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