Wohnungseigentumsgemeinschaft: Zeitlich limitiertes Üben des Schlagzeugspielens zulässig

Kategorie: Recht | 31. Januar 2020

Das AG München verurteilte die beklagten Wohnungseigentümer, in ihrer Wohnung bei Einhaltung der Mittagspause von 13 bis 15 Uhr und zwischen 9 und 20 Uhr sonn- und feiertäglich höchstens eine, ansonsten zwei Stunden Schlagzeug spielen zu lassen (Az. 484 C 14424/16 WEG).

Weitere Informationen: Wohnungseigentumsgemeinschaft: Zeitlich limitiertes Üben des Schlagzeugspielens zulässig

Quelle: www.datev.de

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