Zahlungen eines IT-Dienstleisters für Mitwirkungshandlungen im Rahmen einer IT-Migration unterliegen nicht der Umsatzsteuer
Kategorie: Steuern und Recht | 15. Mai 2025
Das FG Münster hat entschieden, dass Kompensationszahlungen, die eine Bank von ihrem IT-Dienstleister für bestimmte im Rahmen einer IT-Migration erforderlichen Mitwirkungshandlungen erhält, nicht der Umsatzsteuer unterliegen (Az. 15 K 3303/20 U).
Quelle: www.datev.de