Zeckenbiss als Arbeitsunfall?

Kategorie: Recht | 29. August 2017

Laut LSG Thüringen ist die Anerkennung eines Zeckenbisses als Arbeitsunfall abzulehnen, wenn sich der Zeitpunkt des Zeckenbisses bzw. des Erstkontaktes mit der Zecke nicht feststellen lässt und so keine Feststellungen dazu möglich sind, ob die Klägerin zu diesem Zeitpunkt eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat (Az. L 1 U 150/17).

Weitere Informationen: Zeckenbiss als Arbeitsunfall?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion . . .

Das Transparenzregister wurde mit dem Geldwäschegesetz (GwG) im Jahr 2017 . . . ... [weiterlesen]

Arbeitszeiterfassung: Zwei Drittel der Unternehmen beklagen . . . ...

Hoher Aufwand, schwierige Umsetzung, mangelnde Flexibilität: Ein Großteil der deutschen . . . ... [weiterlesen]

Gesetzliche Neuregelungen Juni 2023 . . .

Die Bundesregierung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen im . . . ... [weiterlesen]

Archiv