Zeckenbiss als Arbeitsunfall?

Kategorie: Recht | 29. August 2017

Laut LSG Thüringen ist die Anerkennung eines Zeckenbisses als Arbeitsunfall abzulehnen, wenn sich der Zeitpunkt des Zeckenbisses bzw. des Erstkontaktes mit der Zecke nicht feststellen lässt und so keine Feststellungen dazu möglich sind, ob die Klägerin zu diesem Zeitpunkt eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat (Az. L 1 U 150/17).

Weitere Informationen: Zeckenbiss als Arbeitsunfall?

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Atypische Arbeitszeiten: Mehr als ein Viertel . . . ...

Mehr als ein Viertel (27 %) der abhängig Beschäftigten hat . . . ... [weiterlesen]

AI-Act verabschiedet: Einheitliche Regeln für Künstliche . . . ...

Die EU-Mitgliedstaaten haben das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von . . . ... [weiterlesen]

Archiv