Zeckenbiss als Arbeitsunfall?
Kategorie: Recht | 29. August 2017
Laut LSG Thüringen ist die Anerkennung eines Zeckenbisses als Arbeitsunfall abzulehnen, wenn sich der Zeitpunkt des Zeckenbisses bzw. des Erstkontaktes mit der Zecke nicht feststellen lässt und so keine Feststellungen dazu möglich sind, ob die Klägerin zu diesem Zeitpunkt eine versicherte Tätigkeit ausgeübt hat (Az. L 1 U 150/17).
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Quelle: www.datev.de