Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung sind für die Höhe des Arbeitslosengelds relevant

Kategorie: Recht | 30. August 2018

Das BSG hat entschieden, dass die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen ist (Az. B 11 AL 15/17).

Weitere Informationen: Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung sind für die Höhe des Arbeitslosengelds relevant

Quelle: www.datev.de

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