Zeitpunkt für die Währungsumrechnung von ausländischen Familienleistungen

Kategorie: Steuern | 17. Februar 2020

Das FG Baden-Württemberg hatte zu klären, ob die einzelfallbezogene Berechnung des von Monat zu Monat variierenden Differenzkindergelds den Vorgaben des EuGH-Urteils C-473/18 entspricht und welcher Tag maßgeblich für die jeweilige Währungsumrechnung ist (Az. 3 K 2234/19).

Weitere Informationen: Zeitpunkt für die Währungsumrechnung von ausländischen Familienleistungen

Quelle: www.datev.de

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