Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung muss einzelne Zahlungen von vorläufig sichergestellten Geschäftskonten freigeben

Kategorie: Steuern und Recht | 19. Juni 2023

Die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung muss einzelne Zahlungen von vorläufig sichergestellten Geschäftskonten freigeben. Dies hat das VG Köln nach summarischer Prüfung im Eilverfahren entschieden und damit dem Eilantrag eines Medienunternehmens stattgegeben (Az. 1 L 1074/23).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Projektleiter infiziert sich mit Corona-Virus: Nicht . . . ...

Das LSG Berlin-Brandenburg hat sich mit der Frage befasst, unter . . . ... [weiterlesen]

Kostentragung: Verteidiger legt eigenmächtig Beschwerde ein, . . . ...

Legt ein Pflichtverteidiger ohne Rücksprache mit seinem Mandanten Rechtsmittel ein, . . . ... [weiterlesen]

Archiv