Zins-Swaps für kommunales Energieunternehmen: Bank haftet nicht, wenn kein Beratungsvertrag vorliegt

Kategorie: Recht | 9. April 2019

Das LG Frankfurt hat die Klage eines kommunalen Energieversorgers auf Schadensersatz in Höhe von rund 175 Mio. Euro gegen eine Bank wegen einer fehlerhaften Beratung beim Abschluss von sog. Zins-Swaps abgewiesen (Az. 3-03 O 145/13).

Weitere Informationen: Zins-Swaps für kommunales Energieunternehmen: Bank haftet nicht, wenn kein Beratungsvertrag vorliegt

Quelle: www.datev.de

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