Zivilprozesskosten nach Kindesentführung als außergewöhnliche Belastung

Kategorie: Steuern | 4. Mai 2018

Das FG Düsseldorf entschied, dass die Kosten für einen Zivilprozess aus Anlass einer Kindesentführung als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden können (Az. 13 K 3024/17).

Weitere Informationen: Zivilprozesskosten nach Kindesentführung als außergewöhnliche Belastung

Quelle: www.datev.de

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