Zivilrechtlicher Erfolg gegen „Liebesbetrüger“ („Love Scamming“)

Kategorie: Steuern und Recht | 11. Juni 2024

Das LG München II hat ein Versäumnisurteil aufrechterhalten, mit dem der Beklagte zur Zahlung von 9.023,00 Euro nebst Zinsen verurteilt worden war. In dem Fall ging es um „Love Scamming“ und ein damit verbundenes „Darlehen“ (Az. 11 O 1734/23).

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Quelle: www.datev.de

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