Zivilrechtliches Einziehungsverfahren unabhängig von der Feststellung einer Straftat möglich
Kategorie: Recht | 20. März 2020
Das Unionsrecht hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, unabhängig von der Feststellung einer Straftat zivilrechtliche Einziehungsverfahren vorzusehen. Ein solches Verfahren fällt nicht unter den Rahmenbeschluss über die Einziehung von Vermögensgegenständen. So entschied der EuGH (Rs. C-234/18).
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Quelle: www.datev.de