Zivilrechtliches Einziehungsverfahren unabhängig von der Feststellung einer Straftat möglich

Kategorie: Recht | 20. März 2020

Das Unionsrecht hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, unabhängig von der Feststellung einer Straftat zivilrechtliche Einziehungsverfahren vorzusehen. Ein solches Verfahren fällt nicht unter den Rahmenbeschluss über die Einziehung von Vermögensgegenständen. So entschied der EuGH (Rs. C-234/18).

Weitere Informationen: Zivilrechtliches Einziehungsverfahren unabhängig von der Feststellung einer Straftat möglich

Quelle: www.datev.de

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