Zivilrechtsrechtsweg für Klage auf Ausbildungskostenumlage im Baugewerbe
Kategorie: Recht | 23. August 2017
Für eine Klage der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft auf Zahlung der Ausbildungskostenumlage wegen Nichtbeschäftigung von Arbeitnehmern ist laut BAG nicht die Arbeitsgerichtsbarkeit, sondern die Zivilgerichtsbarkeit zuständig (Az. 9 AZB 45/17).
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Quelle: www.datev.de