Zolgensma ist nicht alternativlos

Kategorie: Recht | 6. Juli 2020

Zwar können die behandelnden Ärzte Zolgensma nunmehr im Rahmen ihrer Therapiefreiheit anwenden. Allerdings muss eine solche Behandlung auch medizinisch erforderlich und ärztlich beabsichtigt sein. Dies entschied das LSG Niedersachsen-Bremen (Az. L 16 KR 223/20 B ER).

Weitere Informationen: Zolgensma ist nicht alternativlos

Quelle: www.datev.de

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