Zolgensma ist nicht alternativlos
Kategorie: Recht | 6. Juli 2020
Zwar können die behandelnden Ärzte Zolgensma nunmehr im Rahmen ihrer Therapiefreiheit anwenden. Allerdings muss eine solche Behandlung auch medizinisch erforderlich und ärztlich beabsichtigt sein. Dies entschied das LSG Niedersachsen-Bremen (Az. L 16 KR 223/20 B ER).
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Quelle: www.datev.de