Zolgensma® keine Leistung der Krankenkasse
Kategorie: Recht | 16. März 2020
Das LSG Nordrhein-Westfalen entschied, dass eine Versorgung mit dem derzeit teuersten Medikament der Welt Zolgensma®, das in der EU noch nicht zugelassen ist, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidet, soweit andere Behandlungsmöglichkeiten noch nicht ausgeschöpft sind (Az. L 5 KR 1/20 B ER).
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Quelle: www.datev.de