Zu den Ansprüchen einer Influencerin als ehemalige Geschäftsführerin einer GmbH für Online-Modevertrieb

Kategorie: Recht | 12. März 2020

Das OLG Stuttgart entschied, dass einer Influencerin für verkaufsfördernde Aktivitäten auf ihrem Instagram-Account auch ohne schriftliche Vereinbarung mit einem Modeunternehmen eine Umsatzbeteiligung zustehen kann (Az. 14 U 155/19).

Weitere Informationen: Zu den Ansprüchen einer Influencerin als ehemalige Geschäftsführerin einer GmbH für Online-Modevertrieb

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

WPK aktualisiert Übersicht der Listen der . . . ...

Die WPK hat am 05.08.2025 ihre Übersichten der Länder mit . . . ... [weiterlesen]

KfW Research: Stimmung im Mittelstand bleibt . . . ...

Der deutsche Mittelstand schaut immer positiver auf die kommenden Monate. . . . ... [weiterlesen]

Archiv