Zu den gewerbesteuerlichen Folgen der Verletzung einer Sperrfrist gem. § 22 Abs. 2 UmwStG

Kategorie: Steuern | 3. Juli 2018

Der Einbringungsgewinn II gem. § 22 Abs. 2 UmwStG unterliegt dann nicht der GewSt, wenn die Einbringung der GmbH-Anteile zum gemeinen Wert nicht gewerbesteuerpflichtig gewesen wäre. So entschied des FG Schleswig-Holstein (Az. 1 K 1/16).

Weitere Informationen: Zu den gewerbesteuerlichen Folgen der Verletzung einer Sperrfrist gem. § 22 Abs. 2 UmwStG

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Jahresbericht 2024 der WPK . . .

Die WPK hat ihren Jahresbericht 2024 veröffentlicht. Weitere . . . ... [weiterlesen]

Europäische Digitalgesetzgebung im Fokus des DStV . . .

Auch in dieser Legislaturperiode nimmt die europäische Digitalgesetzgebung Fahrt auf. . . . ... [weiterlesen]

Archiv