Zu den Grenzen von Prüfungserleichterungen für schwerbehinderte Prüflinge

Kategorie: Recht | 9. Dezember 2019

Das VG Gießen hat die Klage eines schwerbehinderten Prüflings abgewiesen, der für seine Abschlussprüfung zum Verkäufer als Nachteilsausgleich eine persönliche Assistenz begehrt, die für ihn Prüfungsfragen in sog. einfache Sprache überträgt und ihm Unterstützung bei der Formulierung seiner Antworten auf diese Fragen gibt (Az. 8 K 3432/17).

Weitere Informationen: Zu den Grenzen von Prüfungserleichterungen für schwerbehinderte Prüflinge

Quelle: www.datev.de

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