Zu Schmerzensgeldansprüchen wegen eines Feuerwehrunfalls bei Schauübung in einer Schule
Kategorie: Recht | 25. Juni 2020
Das OLG Stuttgart entschied, dass zwei Schülerinnen, die bei einer Schauübung der Feuerwehr im Rahmen des Schulunterrichts schwer verletzt wurden, keine Schmerzensgeldansprüche geltend machen können (Az. 4 U 33/20, 4 U 42/20).
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Quelle: www.datev.de