Zu Verkehrssicherungs- und Aufklärungspflichten des Betreibers einer Sportstätte
Kategorie: Recht | 5. Mai 2020
Der Umstand, dass es bei einem sog. Standweitsprung zu Gelenkverletzungen kommen kann, begründet keine Verkehrssicherungs- oder Aufklärungspflicht des Betreibers einer Sportstätte. So entschied das OLG Köln (Az. 7 U 257/19).
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Quelle: www.datev.de