Zulässige Höhe von Anzahlungen bei Pauschalreisen
Kategorie: Recht | 25. Juli 2017
Laut BGH können in die Anzahlung von Pauschalreisen Provisionszahlungen an Reisebüros und ein identischer Prozentsatz des Reisepreises auf die von der Gesamtheit der Reisenden zu leistenden Anzahlungen einbezogen werden. Zur Klärung der Frage, ob auch ein einheitlicher Prozentsatz für Vorleistungen gegenüber Hotelbetreibern festgelegt werden darf, verwies der BGH den Fall an das Berufungsgericht zurück (Az. X ZR 71/16).
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Quelle: www.datev.de