Zulässige Vorabwürdigung der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren auch bei grundrechtlichem Abwägungserfordernis
Kategorie: Recht | 24. Juli 2020
Das BVerfG entschied, dass eine Vorabeinschätzung der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren auch dann zulässig ist, wenn eine solche Einschätzung eine abwägende Berücksichtigung der im Einzelfall widerstreitenden grundrechtlich geschützten Interessen voraussetzt (Az. 1 BvR 2447/19).
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Quelle: www.datev.de