Zulässigkeit einer Werbung für Grillprodukte, die auf das olympische Emblem (Olympische Ringe) anspielt

Kategorie: Recht | 12. Februar 2018

Das OLG Stuttgart hat in einem Zivilrechtsstreit zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund e. V. und der LIDL-Dienstleistung GmbH entschieden, dass eine Werbung für Grillprodukte, die LIDL unmittelbar vor der Eröffnung der Olympischen Spiele 2016 verbreitet hatte, nicht gegen das Gesetz zum Schutz des Olympischen Emblems und der Olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) verstößt (Az. 2 U 109/17).

Weitere Informationen: Zulässigkeit einer Werbung für Grillprodukte, die auf das olympische Emblem (Olympische Ringe) anspielt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Rheingau-Taunus-Kreis: Klage auf Abstimmungsvereinbarung für Papier-, . . . ...

Das VG Wiesbaden hat eine Klage des Abfallverbands Rheingau und . . . ... [weiterlesen]

Namensnennung einer Richterin in der Presseberichterstattung . . .

Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang . . . ... [weiterlesen]

Archiv