Zum Anspruch eines behinderten Menschen mit schwerer Hirnschädigung auf das Merkzeichen a.G.

Kategorie: Recht | 8. August 2018

Das SG Mannheim hatte über den Anspruch eines behinderten Menschen mit schwerer Hirnschädigung auf das Merkzeichen a.G. (außergewöhnliche Gehbehinderung) zu entscheiden, der vom ersten Schritt an geführt, gezogen oder im Rollstuhl gefahren werden muss (Az. S 2 SB 3303/15).

Weitere Informationen: Zum Anspruch eines behinderten Menschen mit schwerer Hirnschädigung auf das Merkzeichen a.G.

Quelle: www.datev.de

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