Zum Erbschein ohne Nacherbenvermerk nach Veräußerung der Nacherbenrechte
Kategorie: Recht | 8. Juli 2020
Das OLG Braunschweig entschied, dass das Nachlassgericht einen Erbschein ohne Nacherbenvermerk erteilen muss, wenn Vor- und Nacherbe sich über die Nacherbschaft wirksam verständigt haben (Az. 3 W 74/20).
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Quelle: www.datev.de