Zum Markenrechtsstreit um die Lebensmittelmarken BAKTAT und BAK
Kategorie: Recht | 4. August 2017
Das OLG Karlsruhe hat in einem Verfahren zwischen den Erben des verstorbenen Markenanmelders der Wortmarken BAKTAT und BAK als Kläger und einer Lebensmittelhandelsgesellschaft als Beklagter über die Inhaberschaft der genannten Marken und über Folgeansprüche der Kläger wegen der Benutzung verschiedener identischer oder verwechslungsfähiger Zeichen durch die Beklagte entschieden (Az. 6 U 142/15).
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Quelle: www.datev.de