Zum Regressanspruch einer Versicherung bei Unfall wegen Liebeskummer
Kategorie: Recht | 17. Juli 2017
Laut Versicherungsvertragsgesetz muss ein Familienangehöriger, der beim Versicherungsnehmer wohnt, nur dann den Schaden zurückzahlen, wenn er ihn vorsätzlich verursacht hat. Ist dies nicht nachweisbar, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung lt. AG Augsburg keinen Regress nehmen (Az. 15 C 255/16).
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Quelle: www.datev.de