Zum Schadenersatz wegen vorgeschobener Eigenbedarfskündigung

Kategorie: Recht | 31. Juli 2020

Das AG Augsburg hat in einem Fall entschieden, in dem der Kläger behauptete, der Eigenbedarf des Beklagten sei lediglich vorgeschoben gewesen. Der „vorgetäuschte“ Eigenbedarf war jedoch nicht nachweisbar (Az. 17 C 1276/19).

Weitere Informationen: Zum Schadenersatz wegen vorgeschobener Eigenbedarfskündigung

Quelle: www.datev.de

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