Zum Schadenersatz wegen vorgeschobener Eigenbedarfskündigung
Kategorie: Recht | 31. Juli 2020
Das AG Augsburg hat in einem Fall entschieden, in dem der Kläger behauptete, der Eigenbedarf des Beklagten sei lediglich vorgeschoben gewesen. Der „vorgetäuschte“ Eigenbedarf war jedoch nicht nachweisbar (Az. 17 C 1276/19).
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Quelle: www.datev.de