Zum Schmerzensgeld bei Verbrühungen
Kategorie: Recht | 9. August 2017
Beim Transport von einem Heißgetränk im Gedränge vor einem Ausschank ist besondere Vorsicht geboten. Kommt es zu Verbrühungen, ist für einen Schmerzensgeldanspruch lt. AG Augsburg zu prüfen, ob der Zusammenstoß von zwei Personen nur einseitig verusacht wurde (Az. 73 C 4068/16).
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Quelle: www.datev.de