Zum Versicherungsschutz für ein durch Samenspende in den USA zur Welt gebrachtes Kind

Kategorie: Recht | 11. März 2019

In der privaten Krankenversicherung besteht kein Versicherungsschutz für ein Kind, das durch Samenspende des gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten eines Versicherungsnehmers mit Hilfe einer Leihmutter in den USA zur Welt gebracht wurde. So entschied das OLG Celle (Az. U 178/18).

Weitere Informationen: Zum Versicherungsschutz für ein durch Samenspende in den USA zur Welt gebrachtes Kind

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Mehrheit der Mittelständler erwartet Pause bei . . . ...

Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland erwarten mehrheitlich keine weiter steigenden . . . ... [weiterlesen]

Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer . . . ...

Das VG Koblenz hat die Klage eines Mitglieds der Industrie- . . . ... [weiterlesen]

Archiv