Zum Versicherungsschutz für ein durch Samenspende in den USA zur Welt gebrachtes Kind

Kategorie: Recht | 11. März 2019

In der privaten Krankenversicherung besteht kein Versicherungsschutz für ein Kind, das durch Samenspende des gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten eines Versicherungsnehmers mit Hilfe einer Leihmutter in den USA zur Welt gebracht wurde. So entschied das OLG Celle (Az. U 178/18).

Weitere Informationen: Zum Versicherungsschutz für ein durch Samenspende in den USA zur Welt gebrachtes Kind

Quelle: www.datev.de

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