Zum Versicherungsschutz für ein durch Samenspende in den USA zur Welt gebrachtes Kind
Kategorie: Recht | 11. März 2019
In der privaten Krankenversicherung besteht kein Versicherungsschutz für ein Kind, das durch Samenspende des gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten eines Versicherungsnehmers mit Hilfe einer Leihmutter in den USA zur Welt gebracht wurde. So entschied das OLG Celle (Az. U 178/18).
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Quelle: www.datev.de