Zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen – BGH bestätigt OLG Braunschweig
Kategorie: Recht | 6. Februar 2020
Eine Bank darf darauf vertrauen, dass ein Verbraucher sein Widerrufsrecht bei einem Darlehensvertrag für ein Kfz nicht mehr ausüben wird, wenn dieser von seinem Widerrufsrecht über acht Jahre lang keinen Gebrauch gemacht und die Darlehensraten vollständig zurückgezahlt hat. So entschied das OLG Braunschweig. Der BGH bestätigte diese Auffassung (Az. XI ZR 100/19).
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Quelle: www.datev.de