Zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen – BGH bestätigt OLG Braunschweig

Kategorie: Recht | 6. Februar 2020

Eine Bank darf darauf vertrauen, dass ein Verbraucher sein Widerrufsrecht bei einem Darlehensvertrag für ein Kfz nicht mehr ausüben wird, wenn dieser von seinem Widerrufsrecht über acht Jahre lang keinen Gebrauch gemacht und die Darlehensraten vollständig zurückgezahlt hat. So entschied das OLG Braunschweig. Der BGH bestätigte diese Auffassung (Az. XI ZR 100/19).

Weitere Informationen: Zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen – BGH bestätigt OLG Braunschweig

Quelle: www.datev.de

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