Zur Abtretung von Ansprüchen gemäß "Mietpreisbremse" an Inkassogesellschaft

Kategorie: Recht | 14. August 2018

Die Frage, ob eine Mietpartei Ansprüche aus ihrem Mietverhältnis (z. B. wegen überhöhter Miete aufgrund der Vorschriften über die Mietpreisbremse) an eine Inkassogesellschaft wirksam abtreten kann, bleibt weiterhin – auch innerhalb des LG Berlin – sehr umstritten, wie zwei aktuelle Entscheidungen zeigen (Az. 66 S 18/18 und 67 S 157/18).

Weitere Informationen: Zur Abtretung von Ansprüchen gemäß "Mietpreisbremse" an Inkassogesellschaft

Quelle: www.datev.de

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